Baugenossenschaft
Dingolfing eG
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Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus


Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus im direkten Kundenkontakt

Hinweis: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet Merkblätter zur Hygiene an.

1. Hygienemaßnahmen bei Einsatz im Umfeld der Liegenschaften

Es gelten in diesem Fall die grundsätzlichen allgemein bekannten Verhaltensweisen, die auch im Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Bezug auf Hygiene dokumentiert sind: 

 

2. Bei einem regulären Einsatz bei einem Kunden in der Wohnung 

- Einweghandtücher, Müllbeutel und Seifenspender zur Verfügung stellen

Schlüsselfragen bei Erstkontakt:

1: Hat die Person grippeähnliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, infektbedingte Atemnot)?

2a: War die Person innerhalb der letzten 14 Tage in einem  besonders betroffenen Gebiet in Deutschland bzw. in einem internationalen Risikogebiet? 

2b: Hatte die Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Coronavirus-Erkrankten?

Wenn alle Fragen mit nein beantwortet wurden: 

- mind. 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten

 - den Kunden/Mieter höflich bitten während der Reparaturarbeiten nicht im gleichen Raum zu bleiben

- Husten und Niesen in den Ellbogen

- kein Händeschütteln / kein direkter Kontakt

- auf Unterschrift des Mieters verzichten, Arbeit via Foto dokumentieren

- nach dem Einsatz Hände intensiv für mindestens 30 Sekunden mit Seife waschen, verwendete Einweghandtücher nach der Benutzung beim Kunden aus der Mietwohnung in einem gesonderten Müllbeutel mitnehmen und entsorgen.

Wenn Frage 1 UND 2a und/oder 2b mit „JA“ beantwortet wurde:

 - Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Einsatzkraft und Fremdperson, weiter wie oben.

 3. Bei einem Einsatz in einer Wohnung, die offensichtlich durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurde, werden nur folgende Arbeiten (Notfall) ausgeführt:

- Stromversorgung

- Wasserschaden (aber nicht der tropfende Wasserhahn)

- Schimmel

- Heizung

- Einweghandtücher, Müllbeutel, Seifenspender, Desinfektionsmittel und Mund-NasenSchutz zur Verfügung stellen

- den Kunden höflich bitten während der Reparaturarbeiten nicht im gleichen Raum zu bleiben. (Wahrscheinlich sind zudem Vorgaben des Gesundheitsamtes zu beachten.)

- Vor Betreten der Wohnung Mieter bitten gut zu lüften

 - Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Einsatzkraft und Fremdperson

 - im Nachgang zu den Arbeiten Hände intensiv für mindestens 30 Sekunden mit Seife waschen, Einweghandtücher nach der Benutzung beim Kunden aus der Mietwohnung in einem gesonderten Müllbeutel mitnehmen und entsorgen.

- Auftrag per Foto dokumentieren, auf Unterschrift Mieter verzichten

 - Die eingesetzte Schutzausrüstung nach der Benutzung vor der Mietwohnung ausziehen und in einem gesonderten Müllbeutel mitnehmen und entsorgen.

 - Im Anschluss Hände desinfizieren. 

- Einwegmasken FFP2 / FFP 3 aufgrund der aktuellen Verknappung nur bei einem begründeten Verdacht im Umgang mit Mietern nutzen.  - Für die reguläre Tätigkeit auf den Baustellen auf GVS Masken P3 als Staubschutzmasken zurückgreifen.

- Desinfektionsmittel nicht im Übermaß und nur gezielt eingesetzt werden.

Merkblatt zur Hygienevorsorge:  https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Bilder/Infografiken/vorschau_hygienetipps.png

 

Hausreinigung

Mieter müssen ihrem Vermieter oder Nachbarn nicht mitteilen, wenn sie erkrankt sind oder in häusliche Quarantäne müssen. Selbst wenn der Vermieter erfährt, dass einer seiner Mieter betroffen ist, darf er diese Information (mit Blick auf den Datenschutz) nicht so ohne Weiteres an andere Hausbewohner weitergeben. Es könne aber durchaus sein, dass die Behörden die Nachbarn als mögliche Kontaktpersonen - wie oben beschrieben - informieren.

Nach Aussagen von Hygienikern ist das Putzen von Stellen, die oft angefasst werden, im öffentlichen Bereich natürlich sinnvoll. Aber entscheidend sind weniger die Türklinke und der Haltegriff als die Hände hinterher. Denn man fasst nach der Klinke wahrscheinlich noch andere Sachen an, die ebenfalls kontaminiert sein könnten. Auch kann direkt nach einer Reinigung der nächste anfassen. Das Entscheidende ist also, dass die Hände sauber sind. Daher heißt das oberste Gebot: gründliches Händewaschen mit Seife.

 

Es empfiehlt sich daher, in der Hausreinigung neben der gründlichen und nach Bedarf auch öfteren Reinigung insbesondere Türgriffe und Treppenläufe mit reinigen zu lassen. Eine Desinfektion erscheint aus hygienischer Sicht jedoch nicht notwendig. 

 

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