Baugenossenschaft
Dingolfing eG
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Mieterselbstauskunft

Nutzen Sie das Online-Formular:

Wichtiger Hinweis:
Bitten geben Sie die Zimmeranzahl maximal mit einem Zimmer Unterschied an (z.B. 1-2, 2-3, 3-4). Auch halbe Zimmer (z.B. 0,5, oder 2,5) stehen nicht zur Auswahl. Wir bitten Sie dies zu beachten. Sollten Sie dies ignorieren, ist es uns leider nicht möglich Ihr Gesuch einer Wohnung zuzuordnen.

Erläuterung WBS:
Ein Wohnberechtigungsschein kann im Landratsamt beantragt werden, sofern Ihr Einkommen folgenden Grenze nicht überschreitet (siehe WBS- Rechner: https://wbs- rechner.de/wohnberechtigungsschein #Rechner). Bitte geben Sie bei „Wohnberechtigungsschein vorhanden“ nur „Ja“ an, wenn Sie das gültige Dokument vorliegen haben.

Informationspflicht gemäß EU-DSGVO

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